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Impressum.

 

Villas-Spain.de
verantwortlicher:
Birgit Alexakis

 

Adresse:
Zum Mühlental 3

78337 Öhningen 
Deutschland

Tel: +49 151 21005548
Mailadresse:

Alex77Bi@aol.com

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Datenschutzbeauftragter:
Florian Alexakis


Für den Inhalt

( Links ausgeschlosen) ist

der Betreiber der Webseite verantworlich.

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1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Vermieter (nachfolgend als "Vermieter" bezeichnet) vermietet das folgende Ferienhaus (nachfolgend als "Mietobjekt" bezeichnet) an den Mieter [Name des Mieters] (nachfolgend als "Mieter" bezeichnet).

1.2. Das Mietobjekt befindet sich unter der folgenden Adresse: 03191 Pilar de la Horadada, Urbanisation Rio Mar
 

2. Mietdauer

2.1. Der Mietvertrag beginnt am [Startdatum]um 15 Uhr und endet am [Enddatum] um 11 Uhr.

2.2. Eine Verlängerung des Mietvertrags ist nur nach schriftlicher Vereinbarung beider Parteien und unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen möglich.

2.3 Der Vermieter kann sich vorbehalten, die volle Miete des Objekts zu verlangen, wenn der Mieter

 seinen Aufenthalt verkürzt. Der Grund hierfür ist unerheblich. 
 

3. Mietzahlungen

3.1. Die Miete beträgt [Mietbetrag in Euro] Euro pro Tag und ist spätestens 20 Tage  vor Check-in-Datum auf das folgende Bankkonto des Vermieters zu überweisen:  DE44 5001 0517 5439 9393 38

3.2. Eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags fällig. Die verbleibende Miete wird 20 Tage vor dem Check-in-Datum fällig.
 

4. Kaution

4.1. Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 200.- Euro vor dem Check-in.

4.2. Die Kaution wird dem Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Check-out und einer Inspektion des Mietobjekts zurückerstattet, abzüglich eventueller Schäden oder ausstehender Zahlungen.
 

5. Stornierung

5.1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Check-in-Datum wird die Anzahlung zurückerstattet. Bei späterer Stornierung verfällt die Anzahlung.
 

6. Check-in und Check-out

6.1. Der Mieter kann das Mietobjekt am Check-in-Datum beziehen welches mit dem Vermieter ausgehandelt wurde.

6.2. Der Mieter muss das Mietobjekt am Check-out-Datum bis spätestens 11  Uhr verlassen. Eine verspätete Abreise kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
 

7. Instandhaltung und Sauberkeit

7.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten und es bei Check-out in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

7.2. Der Vermieter ist berechtigt, Endreinigungsgebühren  in Höhe von 110.-  Euro zu erheben.

Die Endreinigung beinhaltet 1 Wäschepaket ( Handtücher und Bettwäsche) pro Mietperson. Sie dürfen kostenlos die Waschmaschine benutzen. Falls Sie mehr benutzen und nicht selbst waschen, nehmen wir 10.- € pro Satz.

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8. Haustiere

8.1. Haustiere sind nur  in Villa Relax und nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Es kann eine zusätzliche Gebühr für die Haustierunterbringung anfallen.

8.2 Der Mieter haftet im vollem Umfang für Schäden die durch sein oder ein anderes Haustier auftreten. 
 

9. Erhöhter Stromverbrauch

9.1. Der Mieter ist für den Stromverbrauch während seines Aufenthalts im Mietobjekt verantwortlich.

9.2. Sollte der Vermieter feststellen, dass der Stromverbrauch während des Aufenthalts des Mieters aufgrund der Nutzung von Klimaanlagen oder anderer elektrischer Geräte erheblich erhöht ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter zusätzliche Kosten für den erhöhten Stromverbrauch in Rechnung zu stellen. Diese Kosten werden auf Grundlage der tatsächlichen Verbrauchsmessungen im Mietobjekt berechnetet. Jedes Haus hat einen gut einsehbaren Zähler. 200 KW pro Woche sind inklusiv, weitere KW werde mit -.20 € nachberechnet.
 

10. Schäden am Haus oder Inventar

10.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und das darin befindliche Inventar schonend zu behandeln.

10.2. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt oder dem Inventar, die während seines Aufenthalts durch ihn oder seine Gäste verursacht werden. Dies schließt sowohl unbeabsichtigte Schäden als auch Vandalismus ein.

10.3. Im Falle von Schäden behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden vom Mieter einzufordern. Diese Kosten werden auf Grundlage der tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten berechnet und dem Mieter in Rechnung gestellt.

10.4. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden zeitnah beim Vermieter schriftlich zu melden.

10.5 Dem Mieter werden  im Falle, das das Haus, die Poolanlagen oder Garten durch den Mieter so beschädigt werden, dass eine weitere Nutzung nicht mehr zumutbar ist sofort in Rechnung gestellt. Der Vermieter kann sich vorbehalten im Falle von Schäden die eine Weitervermietung unmöglich macht einen Schadensersatz einzufordern der über den normalen Tagessatz hinaus geht ( exkl. die Kosten für Reparatur). 
 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1. Der Mietvertrag für unsere Objekte  unterliegt dem deutschen Recht. 

11.2 Gerichtsstand ist Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland. 

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12. Anerkennen der AGB

12.1 bei Vertragsabschluss  willigt der Mieter ein, alle AGB´s einzuhalten.

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